Nicht jede Flugverspätung führt automatisch zu einer Entschädigung. Während Unwetter meist als außergewöhnliche Umstände gelten, können technische Defekte, Personalprobleme oder Organisationsfehler der Airline einen Anspruch nach EU-Verordnung 261/2004 begründen. Passagiere haben zudem Anspruch auf Betreuung wie Mahlzeiten oder Hotelunterkunft. Wer seine Rechte stressfrei durchsetzen möchte, kann auf die Erfahrung von Skycop setzen – unkompliziert, rechtssicher und erfolgsbasiert.
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