Wetterbedingte Verspätungen vs. Airline-Fehler: Wann Ihnen trotzdem Entschädigung zusteht

Nicht jede Flugverspätung führt automatisch zu einer Entschädigung. Während Unwetter meist als außergewöhnliche Umstände gelten, können technische Defekte, Personalprobleme oder Organisationsfehler der Airline einen Anspruch nach EU-Verordnung 261/2004 begründen. Passagiere haben zudem Anspruch auf Betreuung wie Mahlzeiten oder Hotelunterkunft. Wer seine Rechte stressfrei durchsetzen möchte, kann auf die Erfahrung von Skycop setzen – unkompliziert, rechtssicher und erfolgsbasiert.

Weiterlesen