Buchhaltung: SKR03/SKR04 IHK-Beitrag buchen

Als Selbstständiger kommt man schnell und unaufgefordert in die Gelegenheit seinen Beitrag bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) zu leisten. Irgendwann, wenn man einen entsprechenden Umsatz hat, flattert der Beitragsbescheid ins Unternehmerhaus und ist dann zu begleichen.

Buchungskonto: Beiträge

Wer die die Buchhaltung selber macht, fragt sich dann ggf. auf welches Konto der Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 der IHK-Beitrag zu buchen ist?

SKR03: Innerhalb diese Kontorahmens ist das Buchungskonto 4380 zu nutzen.

SKR04: Dieser Kontorahmen hält der Konto mit der Nummer 6420 vor.

Bei den Konten 4380/6420 handelt es sich um “Beiträge“. Hier buchen wir alle Beitragszahlungen aus Mitgliedschaften in beruflichen Verbänden, in Vereinen, sofern diese einen unternehmerischen Zusammenhang habe, also nicht unbedingt der Kegelverein.

Solche Beiträge können also sein:

  • oben genannter IHK-Beitrag
  • Innungsbeiträge
  • Verbandsbeiträge, z.B. VDI, VGB oder ähnliches

Die Buchung erfolgt mit dem vollen festgesetzten Betrag. Es werden keine Unterscheidungen bezüglich Nachzahlungen oder Vorauszahlungen gemacht. Die Buchung erfolgt dann gegen das jeweilige Bankkonto.

Was ist der IHK-Beitrag?

Der IHK-Beitrag ist eine jährliche Mitgliedsgebühr, die Unternehmen an ihre zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) zahlen müssen. Die IHK unterstützt und fördert Unternehmen in ihrer Region und bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, wie zum Beispiel Beratung, Weiterbildung und Netzwerkmöglichkeiten. Die Beitragshöhe variiert je nach Größe und Umsatz des Unternehmens und der jeweiligen IHK.

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