Software-Ergonomie kombiniert Wissen aus den Fachbereichen Informatik, Psychologie, Arbeitswissenschaft und Design. Im Zentrum steht die Forschung und Umsetzung von Erkenntnissen rund um die Punkte menschliche Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und menschliches Lernen unter Einbezug von Erwartungshaltungen und Gewohnheiten. Ziel ist es, Software-Entwickler durch die Regeln der Software-Ergonomie in der Konzeption und Umsetzung von Software zu unterstützen.
Hohe Usability von Software
Passt sich Software optimal an die physischen und psychischen Eigenschaften eines Benutzers an und berücksichtigt dessen individuellen Kenntnisstand, erhöhen sich Leistungsfähigkeit und Effizienz. Ist das Gegenteil der Fall, führt dies zu Fehlern, Ärger und Frustration. Schlechte Software kostet wertvolle Arbeitszeit und verursacht einem Unternehmen Kosten. Bei Mitarbeitern können aufgrund unzulänglicher Software-Ergonomie körperliche Beschwerden wie Muskelverspannungen und Kopfschmerzen resultieren.
Die Benutzeroberfläche bzw. das User-Interface (UI) bildet die Schnittstelle zwischen Mensch und Software. Über das UI erfolgt die Kommunikation durch Eingaben über eine Maus, Tastatur oder einen Touchscreen. Das Design der Benutzeroberfläche bestimmt wesentlich, ob die Bedienung der Software intuitiv erfolgt oder ein User Probleme hat. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Forschungsfeld der Software-Ergonomie helfen die Anforderungen optimal auf die mentalen Fähigkeiten abzustimmen – beispielsweise hinsichtlich Farbwahrnehmung und Gedächtnisleistungen.
Aufgabe von Software in einem Unternehmen ist es, den Mitarbeitern die Erledigung von Arbeitsaufgaben zu erleichtern. Dies ist der Fall, wenn die Eigenschaften Benutzer- und Bedienungsfreundlichkeit erfüllt sind sowie Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen optimal abgebildet werden. Verwendung in der Software-Entwicklung findet der englische Begriff Usability, der die wesentlichen Aspekte der Software-Ergonomie umfasst.
Arbeitsstättenverordnung und DIN EN ISO 9241
Gesetzliche Verordnungen regeln die Einhaltung von Mindestanforderungen hinsichtlich der Software-Ergonomie und des Arbeitsschutzes. Eine umfassende Sammlung an aktuellem Fachwissen finden Verantwortliche und Praktiker über Haufe im „Haufe Arbeitsschutz Office Professional“.
Zentral ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Im Anhang der ArbStättV ist unter Ziffer 6.5 nachzulesen, dass es erforderlich ist, Bildschirmgeräte und Software entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe anpassen zu können. Weitere Anforderungen in Form freiwilliger Standards sind geregelt in der Norm DIN EN ISO 9241 “Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten”.
Wichtige Prüfkriterien hinsichtlich der Software-Ergonomie
Wichtige Prüfkriterien bezüglich der Usability sind nach der DIN EN ISO 9241 Teil 110 “Grundsätze der Dialoggestaltung” Aufgabenangemessenheit, Lernförderlichkeit, Selbstbeschreibungsfähigkeit, Erwartungskonformität, Steuerbarkeit, Fehlertoleranz und Individualisierbarkeit.
Aufgabe der Entwickler ist es, Software zu entwickeln, die den Benutzer unterstützt und anleitet, indem Funktionalität und Interaktion auf die betreffende Arbeitsaufgabe ausgerichtet sind. Durch eine klare und übersichtliche Strukturierung weiß der User zu jedem Zeitpunkt, an welcher Stelle im Programm er sich befindet und welche Möglichkeiten der Interaktion er zum jeweiligen Zeitpunkt besitzt. Um die Erwartungshaltungen des für die Arbeitsaufgabe zuständigen Mitarbeiters zu erfüllen, muss die Software die Prozesse sowie seine Intentionen in optimaler Weise abbilden.
Der User bestimmt – mithilfe der Software- wie die einzelnen Prozessschritte abgearbeitet werden. Eine weitere Aufgabe von Software besteht darin, erkennbar fehlerhafte Eingaben automatisch oder mit minimalem Arbeitsaufwand zu korrigieren. Je präziser sich eine Benutzeroberfläche an die Präferenzen, Bedürfnisse und Gewohnheiten der User anpassen lässt, umso reibungsloser funktioniert die Bedienung.