Doch keine Einjahresverträge im Mobilfunk

Zumindest nicht per Gesetz.

Natürlich steht es den Anbietern frei diese anzubieten, aber es wird keine gesetzliche Verpflichtung auf maximal Einjahresverträge geben. Darauf hat sich Unionsfraktion geeinigt. Im Gespräch war, dass Anbieter maximal nur noch Verträge mit einjähriger Laufzeit im Mobilfunk anbieten dürfen.

Damit sind die klassischen Verträge mit 2-Jähriger Laufzeit weiterhin möglich. Viele Kunden durften diese vor allem wegen subventionierter Geräte buchen, was mit kürzerer Laufzeit mit höheren Gerätepreisen verbunden wäre.

Dennoch gibt es Verbesserungen. So soll es in Zukunft einfacher möglich sein zu kündigen. Wer bisher die Kündigung verpasste (meist mit 3-Monats-Frist) bekam eine Laufzeitverlängerung von einem Jahr ans Bein gebunden. In Zukunft soll die Kündigung nach der Mindestlaufzeit monatlich möglich sein, auch wenn man die Frist verpasst. Außerdem soll ein verpflichtender Kündigungsbutton im Admin-Bereich kommen.

Unsere Meinung

Die Möglichkeit in Zukunft online zu kündigen ist eine gute Sache. Bisher ging dies nur schriftlich, telefonisch oder man musste im Deutschen Museum ein Faxgerät ausleihen. Auch der Wegfall der 12 monatigen Verlängerung ist eine gute Sache, da dies oft auch mit Preiserhöhungen verbunden war. Viele 2-Jahrestarife bieten nur die ersten zwei Jahre Rabatte, die anschließend wegfallen.

Das weiterhin 2-Jahresverträge möglich sind, stört uns weniger. Wer will kann heute bereits Tarife mit monatlicher Kündigung buchen. Die Laufzeitverträge gibt es meist in Form von Rabatten oder in Verbindung mit subventionierter Hardware. Wer solche Tarife bucht, sollte wissen auf was er sich einlässt.

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