Handwerker aufgepasst! Elektrische Betriebsmittel sind regelmäßig zu prüfen!

Sie sind Handwerker in eigener Regie? Das heißt, sie führen ein eigenes Handwerksunternehmen und haben Angestellte beschäftigt? Dann unterliegen Sie als Arbeitgeber bestimmten Pflichten entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSiV). Dazu zählt nach §14 BetrSiV auch das regelmäßige Prüfen von Arbeitsmitteln. Was alles mit welchen Fristen geprüft werden muss, wird im Rahmen einer Risikobeurteilung bestimmt. Auch dies ist Aufgabe des jeweiligen Handwerks-Unternehmer. Wer nicht die notwendige Zeit hat eine solche Risikoanalyse zu erstellen oder sich die notwendige Expertise dafür anzueignen, der sollte sich ein Serviceunternehmen suchen, welches dieses als Dienstleistungen anbietet. Auch im Internet gibt es bereits viele Vorlagen für bestimmte Branchen, welche eine sehr gute Hilfestellung sein können und viel Arbeit bereits abnehmen.

Elektrische Maschinen und Geräte sind Arbeitsmittel

Zu diesen Arbeitsmitteln zählen dann auch alle elektrischen Maschinen und Geräte in einem Unternehmen. Die Festlegung der Prüffristen für diese elektrischen Anlagen sollte dann zusammen mit eine „befähigte Person“ durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um eine Elektrofachkraft. Aber Achtung: Der Begriff „Elektrofachkraft“ ist genau definiert. Jemand der mal Elektriker gelernt hat, aber dann nur 10 Jahre Leuchtdioden auf Leiterplatten gelötet hat, würde in diesem Fall sicherlich nicht als Elektrofachkraft akzeptiert werden. Wichtig ist, dass die Person in dem betreffenden Fachbereich beruflich seit mehreren Jahren aktiv ist und/oder sich durch Weiterbildungen in für diesen Fachbereich weitergebildet hat.

DGUV V3

Die Litanei an zu berücksichtigenden Regeln hat aber so schnell kein Ende und ist in Deutschland relativ hierarchisch von Gesetzten, über Verordnungen, über Normen, über Richtlinien bis hin zu Vorschriften, welche von Verbänden und Sachversicherer ausgegeben werden, geregelt. Und so haben auch die Unfallkassen, in welche jeder Arbeitgeber einzahlen muss, z.B. die Berufsgenossenschaft (BG), eine eigene Vorschrift die DGUV V3 geschaffen. In Langform:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3

Älteren Kollegen ist diese noch BGV A3 oder fälschlicherweise als DGUV A3 bekannt

Bei der DGUV handelt es sich um den Dachverband für die gewerblichen Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträger.

Sinn und Zweck der ganze Prüferei ist, dass elektrische Fehler, wie Isolationsschäden oder Fehlerströme festgestellt werden und elektrische Unfälle durch Körperdurchströmung vermieden werden. Das können auch Folgeunfälle sein, weil man einen leichten elektrischen Schlag von Trennschleifer bekommt und vor Schreck von der Leiter fällt.

Die DGUV 3 regelt hier die einzelnen Fälle, wann eine solche Prüfung durch die Befähigte Person durchzuführen ist. Dazu zählten:

  • Erstinbetriebnahmen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Nach Änderungen an diesen
  • Sowie Prüfungen in regelmäßigen Zeiabschnitten.

Neben den Prüfungen beschreibt die DGUV Vorschrift 3 auch die zu beachtenden Grundsätze beim Arbeiten an oder in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen; auch „aktive Teile“ genannt.

Strafe bei Nichteinhaltung der DGUV V3

Wer die DGUV Prüfungen absichtlich oder fahrlässig nicht berücksichtig handelt ordnungswidrig. Kommt es zum Beispiel durch das Ordnungsamt oder gleichermaßen berichtigte Behörden zu einer Prüfung der Arbeitsmittel auf einer Baustelle und weisen diese nicht die notwendigen Prüfplaketten auf, muss man mit horrenden Bußgeldern rechnen. Die Bußgelder können bis zu 10.000 EUR betragen. Außderdem kann der jeweilige Kontrolleur das betreffende Gerät stillsetzen. Dies kann zu kostenintensiven Arbeitsausfällen und Verzögerungen im Projektablauf führen, womit ggf. zusätzlich seinen Auftraggeber verärgert und damit seinen guten Ruf aufs Spiel setzt.

Passiert ein Arbeitsunfall nachweislich aufgrund der Nichteinhaltung der DGUV V3 so verliert der Unternehmer im Zweifelsfall den Versicherungsanspruch und haftet selbst für Behandlungs- und im schlimmsten Fall für Folgekosten, was schnell zum Aus des Unternehmens führen kann.

Fazit

Auch wenn es dem ein oder anderen Handwerksunternehmen als lästige, teure Pflicht vorkommen mag, ist es unter diesen Aspekten gut angelegtes Geld regelmäßig durch eine Elektrofachkraft oder ein Dienstleister, wie der E+Service+Check GmbH, die wiederkehrenden Prüfungen durchführen zu lassen.

3 Kommentare

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag. Die elektronischen Anlagen in unserem Büro sind schon einige Jahre alt. Die Überprüfung soll aber bald stattfinden, um Schäden vorzubeugen oder gewisse Teile danach zu ersetzen. Mir ist es wichtig, dass alles ordentlich funktioniert und die Arbeit funktioniert.

  2. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann es sogar zu einer Strafe kommen, wenn man Elektrogerät nicht regelmäßig prüft. Die Regelung ist gut, denn im schlimmsten Fall werden kaputte Elektrogeräte gefährlich für den Menschen. Elektrogeräte nicht regelmäßig zu prüfen und Prüfbefunde festzustellen, wäre quasi fahrlässig.

  3. Als ich ein junger Ingenieur war, hatte ich die Gelegenheit, an der Entwicklung eines neuen Elektrogeräts zu arbeiten. Während des Prozesses stellten wir sicher, dass wir regelmäßig Prüfbefunde für Elektrogeräte durchführten, um die Sicherheit und Effizienz des Geräts zu gewährleisten. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, wie wichtig gründliche Tests und Prüfungen in der Elektrotechnik sind.

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