Wer sich mit seinen Steuern, Steuerzahlungen beschäftigt oder seine Steuererklärung selbst macht, der kommt irgendwann unweigerlich mit den Begriffen Freibetrag und ggf. auch die weniger häufige Freigrenze in Kontakt.
Da stellt sich natürlich die Frage, was diese Begriffe im Zusammenhang mit Steuerzahlungen oder eben der Nicht-Zahlung von Steuern zu tun haben und worin sie sich unterscheiden.
Vorausgeschickt: Der Unterschied ist fein, kann sich aber einen gewaltigen im Geldbetrag bei der Steuerzahlung aus machen.
Was ist der Freibetrag?
Vom Steuerfreibetrag oder Grundfreibetrag haben die meisten, die sich damit befassen, schon mal gehört. Dabei handelt es sich um die Menge Einkommen innerhalb eines Jahres für jede natürliche Person, die nicht besteuert wird. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig neu festgelegt. So zum Beispiel im Jahr:
- 2021: 744,00 EUR
- 2022: 984,00 EUR
Es gibt einen weiteren bekannten Freibetrag, nämlich den Sparer-Pauschbetrag auf Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und ähnliche Einkünfte. Dieser beträgt seit längerer Zeit 801,00EUR für Singles und 1.602,00 EUR für Verheiratete (Stand 2022). Es wird hier sogar eine Erhöhung ab 2023 erwartet.
Der Freibetrag ist somit als komplett steuerfrei. Erst jeder Euro darüber hinaus unterliegt der Besteuerung.
Weitere Freibeträge sind der Kinderfreibetrag , Ausbildungsfreibetrag, Übungsleiterfreibetrag sowie noch einige mehr.
Was ist die Freigrenze?
Die Freigrenze hingegen ist ein übles Ding, kommt aber zum Glück nicht so häufig vor. Denn hier gilt, sobald man die definierte Grenze nur minimal überschreitet, ist der komplette Betrag zu versteuern.
Eine Freigrenze gibt es zum Beispiel bei der Soli-Zahlung, dessen Freigrenze 16.956,00 EUR der Einkommenssteuer beträgt (Stand: 2022). Das heißt, sobald man 1 EUR mehr Einkommenssteuer zahlt, als ärgerlicherweise 16.957,00 EUR, dann werden nochmal 5,5% von der Einkommenssteuer fällig.
Eine andere Freigrenze gibt es bei den Sachbezügen. Viele Arbeitnehmer bekommen vom Ihrem Arbeitgeber Sachleistungen zugestanden. Dies kann über Gutscheinkarten, Stützung des Kantinenessens, Windeln für neuen Erdenbürger oder andere Aufmerksamkeiten erfolgen. Lange Zeit betrug die Freigrenze dafür 44,00 EUR und mit Stand 2022 beträgt die Freigrenze netterweise 50,00 EUR. Nur leider muss der Arbeitnehmer hier sehr genau aufpassen, damit sich der Arbeitnehmer nicht mit dem nächsten Lohnzettel oder der Steuererklärung ärgert, weil zusätzliche Steuern zu entrichten sind. Wird die Sachleistung von 50,00EUR nämlich überschritten, müssen die Sachbezüge als Einkommen komplett versteuert werden.
Auch nicht ganz unwichtig: Eine weitere Freigrenze gibt es bei privaten Veräußerungsgeschäften von < 600,00 EUR (Stand 2022). Hier geht es um Vermögensgestände, wie Grundstücke, Immobilien, Kunstwerke und Antiquitäten inkl. einer Spekulationsfrist. Wer also seinen Goldschmuck auf ebay-Kleinanzeigen verkauft und dadurch Gewinne von genau 600,00 EUR oder darüber hinaus unter Berücksichtigung der jeweiligen Spekulationsfrist erzielt, muss den gesamten Gewinn versteuern. Ärgerlich…und wie dokumentieren und alle fein säuberlich nachweisen?
Beim Kauf von Grundstücken gibt es ebenfalls Freigrenzen für die Grunderwerbssteuer.
Zusammenfassung Freibetrag vs. Freigrenze
Beim Freibetrag wird also nur der Betrag, der über die definierte Freigrenze hinausgeht mit dem jeweiligen Steuersatz versteuert.
Bei der Freigrenze wird jedoch bei Überschreitung des Grenzwertes der komplette Betrag versteuert.
Aus diesem Grund sollte man bei allen Einkommen, die mit einer Freigrenze im Zusammenhang stehen, genau Buch führen und ggf. beachten, dass man die Freigrenze nicht überschreitet. Gerade in den Fällen, wo die Freigrenze nur minimal überschritten wird, führt das zu einer Besteuerung, welche das Einkommen oder die Sachbezüge schmälert.