Viele Eigentümer von Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Wald und Flur dürften dieses Jahr überrascht sein, dass eine weitere Steuererklärung, nämlich die Grundsteuer-Erklärung abzugeben ist.
Vielleicht kann sich der ein oder andere schwach entsinnen, dass mal unterschwellig in den Medien berichtet wurde, dass 2018 ein Bundesverfassungsgericht mal bemängelt hat, dass die Einheitswertbestimmung von Grundstücken und Immobilien, welche die Basis für die Berechnung der Grundsteuer bildet, nicht verfassungsgemäß sei.
Daraufhin hat sich Vater Staat an die Arbeit gemacht und ein Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer beschlossen, was zur Folge hat, dass der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt wird. Und um den Grundsteuerwert zu ermitteln, müssen die Eigentümer jetzt eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Darin sind dann einige Angaben zum Grundstück abgefragt, welche man nicht unbedingt zur Hand hat, wie z.B. der Bodenrichtwert des Grundstücks.
Bis Ende März 2022 sollten nun Informationsschreiben rausgehen, abhängig vom Bundesland direkt an die Eigentümer oder als öffentliche Bekanntmachung.
Abgabetermin Grundsteuer-Feststellungserklärung
Da die Grundsteuer-Erklärung elektronisch abgegeben werden soll, werden die erforderlichen Formulare im Elster-Portal dafür am 01.07.2022 freigeschaltet. Ob einschlägige Steuerprogramme bis dahin auch ein entsprechendes Update anbieten können, bleibt abzuwarten.
Die eigentliche Abgabe der Grundsteuererklärung muss dann bis 31.10.2022 in digitaler Form erfolgen.
Verspätete Abgabe: Abgabefrist nicht eingehalten
Die Frage ist, was passiert, wenn man die Grundsteuer-Erklärung zu spät abgibt?
In diesem Fall muss man damit rechnen, dass Zwangsgelder drohen oder das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens aber 25EUR pro Monat berechnet.
Sollte man es wirklich nicht schaffen die Grundsteuer-Erklärung bis zum 31.10.2022 abzugeben, dann kann man beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Diese sollte man schriftlich machen und der Antrag der Fristverlängerung muss vor dem Abgabetermin am 31.10.2022 beim Finanzamt eingehen. Man sollte dabei eine plausible Begründung angeben, warum man den Abgabetermin für die Grundsteuer-Erklärung nicht einhalten konnte. Dies kann zum Beispiel sein, dass man erforderliche Unterlagen für die Grundsteuer-Erklärung noch nicht vorliegen hat.
Nächster Abgabetermin: Regelmäßige Abgabe der Grundsteuer-Erklärung
Es stellt sich nun noch die Frage, ob man die Grundsteuer-Erklärung zukünftig regelmäßig abgeben muss? Ist eine jährliche Abgabe der Grundsteuer-Erklärung zu einem bestimmen Termin erforderlich?
Nein, es ist hier nicht so wie bei der Einkommenssteuererklärung, welche man jährlich abgegeben muss. Trotzdem ist festgelegt, dass die Grundsteuer-Feststellungserklärung in regelmäßigen Abständen neu abgegeben werden muss, weil seitens des Staates in bestimmten Abständen neue Hauptfeststellungen gemacht werden müssen.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass diese Hauptfeststellungen alle 7 Jahre gemacht werden müssen. Somit ist auch alle 7 Jahre eine Grundsteuer-Erklärung abzugeben.
Wer also weit vorausplanen möchte, der kann sich im Jahr 2029 schon mal einen ToDo-Eintrag im Kalender vormerken.
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