Grundsteuer-Erklärung Bodenrichtwert ermitteln

Foto Formular Grundsteuer-Erklärung

Eigentümer von Grundstücken, Immobilien, Wald, Feld und Flur sind im Jahr 2022 und danach regelmäßig alle 7 Jahre aufgefordert eine Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Grund dafür ist eine Grundsteuerreform, die 2019 auf den Weg gebracht worden ist, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 festgestellt hat, dass die derzeitige Berechnung nach dem Einheitswert von 1964 verfassungswidrig sei.

Der Einheitswert wird durch den Grundsteuerwert ersetzt auf dessen Basis nun die Grundsteuer für jeden Eigentümer neu berechnet wird. Dabei haben die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Modelle umgesetzt zur Neu-Berechnung/Erhebung der Grundsteuer; Stichwort: Bundesmodell, Flächenmodell.

Beim Ausfüllen der Grundsteuer-Erklärung wird man feststellen, dass neben einigen anderen Unterlagen auch der Bodenrichtwert benötigt wird.  Diesen hat natürlich jeder Eigentümer parat 😉

Woher bekommt man den Bodenrichtwert?

Nun! Mit Stand Februar 2022 bekommt man noch keine verbindlichen Bodenrichtwerte für die Grundsteuer-Erklärung. Es befinden sich derzeit dafür Portale der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundeländer im Aufbau.

Achtung!

Auf einigen anderen Webseiten wurde auf die Verwendung der Webseite BORIS-D (https://www.bodenrichtwerte-boris.de) für die Ermittlung der Bodenrichtwerte hingewiesen. Doch diese darf zum Zwecke der Grundsteuer-Erklärung nicht verwendet werden. Die Webseite weist selbst darauf hin.

Screenshot Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (BORIS-D)
Stand März 2022 kann BORIS-D nicht für Grundsteuer-Erklärung genutzt werden

Bodenrichtwerte der Länder

Die Bundesländer stellen dafür wie oben erwähnt eigene Portale über die Finanzverwaltungen bereit. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels war aber zum Beispiel auf der Internetseite der Finanzverwaltung Brandenburg noch nichts zu finden.

Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte geben die Bundesländer Bodenrichtwertrichtlinien oder zugehörige Verwaltungsvorschriften (Beispiel Brandenburg) heraus.

Es gibt für jedes Bundesland eine eigene Internetseite zur Ermittlung der Bodenrichtwerte. Dazu sollte man in der Internetsuche die folgenden Suchbegriffe verwenden:

Boris + „Bundesland“

Zum Beispiel: „Boris Brandenburg“ oder „Boris Thüringen

Dann gelangt man meistens gleich zur richtigen Seite. Ob die dort angegebenen Werte für die Grundsteuer-Erklärung verwendet werden dürfen, konnte Stand März/2022 noch nicht abschließend recherchiert werden.

Übersicht Bodenrichtwert-Webseiten der Bundesländer (BORIS)

Einschlägige Programme für Steuererklärungen unterstützen bei der Ermittlung des Bodenrichtwertes. Bleibt zu hoffen, dass auch das Elster-Portal dann dabei unterstützt und Werte und entsprechende Links bereitstellt

Bodenrichtwert ermitteln für Grundsteuererklärung
Beispiel Bodenrichtwert für Pinneberg (BORIS-Portal Schleswig-Holstein)

Bodenrichtwerte aus Amtsblatt

Auch die Städte und Gemeinden berichten in Ihrem Amtsblättern über die Bodenrichtwerte für den jeweiligen Bereich der Stadt bzw. der Gemeinde. Die erfolgt im Rahmen einer Bekanntmachung der Beschlüsse der Gutachterausschüsse für den jeweiligen Landkreis. In der Bekanntmachung werden dann die einzelnen Bodenrichtwerte für bestimmte Gebiete gelistet. Die meisten werden aber das Amtsblatt, in welchem das mal Stand nicht mehr zur Hand haben. Und auch im Amtsblatt wird dann auf das jeweiligen Boris-Portal des betreffenden Bundesland verwiesen.

Auszug Amtsblatt der Stadt Lübben mit Bekanntmachung der Bodenrichtwerte
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte in einem Amtsblatt

Was ist der Bodenrichtwert?

Nun noch ein kurzer Ausflug, was der Bodenrichtwert eigentlich ist bzw. aussagt:

Einfach gesagt ist der Bodenrichtwert ein durchschnittlicher Grundstückspreis für ein begrenztes Gebiet. Angegeben wird der Bodenrichtwert in EUR/m² und bezieht sich dabei auf den unbebauten Quadratmeter. Ermittelt wird der Wert regelmäßig min. alle zwei Jahre. Die Ermittlung erfolgt als Durchschnittswert auf Basis von Grundstücksverkäufen.

Verwendung findet der Bodenrichtwert unter anderem bei der Wertermittlung für Immobilien oder eben, wie oben geschildert, für die Bestimmung der Grundstückssteuer. Bestimmt wird der Bodenrichtwert vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte, welcher dafür sogenannte Kaufpreissammlungen auswertet, aber auch Verkehrswertgutachten erstellt.

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