Prüfung elektrischer Maschinen – Pflichten für Gewerbetreibende

Eine qualifizierte Maschinenprüfung bietet umfassenden Mehrwert für das gesamte Unternehmen und ist zudem vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Überblick

Eine professionelle Maschinenprüfung ist nicht nur zu empfehlen, damit die jeweiligen Arbeitsprozesse optimal und sicher ausgeführt werden können, für Gewerbetreibende ist sie sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Eine detaillierte Prüfung von elektrischen Maschinen wird dabei von fachspezifischen Maschinen-Experten durchgeführt. Im Fokus steht dabei stets, dass die jeweilige Prüfung rechtskonform vonstattengeht.

Was die relevanten Prüfbereiche anbelangt, geht es hier insbesondere um Einrichtungen wie Industrie- und Produktionsbetriebe, Kliniken, Praxen und dergleichen. Wer sich also überlegt, ob eine Maschinenprüfung tatsächlich Sinn macht, kann sich dabei vor Augen führen, dass eine solche Prüfung ohnehin verpflichtend ist. Die rechtliche Grundlage bildet diesbezüglich die Vorlage DGUV V3 sowie der EN 60204 (DIN VDE 0113) – Norm.

Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist zum einen, dass eine Maschinenprüfung stattfinden muss und auch, dass diese seitens einer qualifiziert-kompetenten Fachkraft zu geschehen hat. Die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, eine elektrisch laufende Maschine prüfen zu lassen, erübrigt sich als Folge der geltenden Vorschriften, denn sie muss in jedem Fall für Gewerbetreibende durchgeführt werden.

  • Vom Gesetzgeber vorgeschrieben
  • Bietet umfassenden Mehrwert
  • Effektiv und effizient
  • Mit aussagekräftigem Protokoll
  • Nur von Fachspezialisten auszuführen
  • Rechtskonform
  • Mit zulässigem Equipment

Warum elektrische Maschinen geprüft werden müssen

Der eine oder andere Gewerbetreibende mag sich mitunter fragen, warum eine solche Prüfung überhaupt zwingend nötig ist. Hier geht es vor allem auch um vorsorgliche Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen dafür Sorge tragen, dass Unfälle vermieden und Mitarbeiter verletzt werden. Solche Pflichten des Arbeitgeber resultieren weitestgehend aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSiV). Insofern hat die Prüfung elektrischer Maschinen im weitesten Sinne auch etwas mit der Fürsorge für Mitarbeiter und Unternehmen zu tun. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Betriebe und Co. angesprochen, die E-Maschinen betreiben. Zum einen richtet sich die Pflicht zur Prüfung an diverse Produktionsunternehmen und zum anderen an verschiedene Bürogebäude, ganz gleich welcher Branche zugehörig. Des Weiteren angesprochen werden Verwaltungsobjekte wie zum Beispiel Schulen, Kaufhäuser und Krankenhäuser. Sobald elektrische Maschinen zum Einsatz kommen, gilt die Vorschrift zur fachkompetenten Prüfung mit Nachweis. Beispielsweise geht es speziell um eine Unfallverhütungsvorschrift. Diese gilt für sämtliche Betriebsmittel sowie für die entsprechenden Anlagen. Wichtig zu berücksichtigen ist zudem, dass die Normen auch vorschreiben, wie eine solche Prüfung durchgeführt werden muss.

Wer darf eine Maschinenprüfung durchführen?

Die ordnungsgemäße Prüfung einer E-Maschine darf ausschließlich von einer Fachkraft durchgeführt werden, die speziell für diese Tätigkeit qualifiziert ist. Umfassende Kenntnisse der Elektrotechnik sind zwecks einer professionellen Prüfung unerlässlich und müssen entsprechend nachgewiesen werden. Auch was das Equipment anbelangt, bedarf es einer zugelassenen Gerätschaft. Darüber hinaus bedarf es eines aussagekräftigen Protokolls, von wem und wie die Maschinenprüfung durchgeführt wurde. Dieses Protokoll dient schließlich als Nachweis. Im Rahmen der Prozedur lässt sich unter anderem prüfen, ob die E-Maschine der ihr zugehörigen Dokumentation entspricht. Hier spielen Infos wie etwa Seriennummer, Geräteart, Modelltyp und dergleichen eine wichtige Rolle. Auch der Isolationswiderstand lässt sich gezielt prüfen und bestimmen, wobei auch die sogenannte Spannungsprüfung eine wichtige Rolle einnimmt, ebenso wie die Funktionsprüfung.

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