YouTube Converter: Videos und Musik kostenlos downloaden – ist das eigentlich legal?

Die Online-Videoplattform YouTube gehört unbestritten zu den bekanntesten und zugleich beliebtesten Seiten im Netz. Wirklich verwunderlich ist das wahrlich nicht, denn immerhin findet der User hier derart viele Videos und Musikclips, dass quasi keine Wünsche offen bleiben. Wenn es allerdings darum geht, sich diese Inhalte herunterzuladen, stößt man schnell an die Grenzen des Machbaren. Der Grund dafür: Da nahezu alle Videos urheberrechtlich geschützt sind, untersagt YouTube von vornherein jedwede Downloads. Allerdings gibt es da ja noch das eine oder andere Tool – wie zum Beispiel den sogenannten YouTube Converter – mit dem man die gewünschten Clips trotzdem auf der eigenen Festplatte speichern kann. Doch drängt sich dem geneigten Nutzer direkt eine Frage auf: Ist das überhaupt legal?

Wer auf YouTube unterwegs ist und sich „nur kurz“ etwas anschauen möchte, wundert sich einige Stunden später, wie schnell die Zeit tatsächlich vergehen kann. Doch wenn das Internet mal wieder streikt, der Provider Probleme mit der Leitung hat oder das Datenvolumen des Mobilfunkanbieters aufgebraucht ist, endet der Ausflug in die virtuelle Welt ziemlich abrupt. Wäre es da nicht schön, wenn man sich die Inhalte ganz einfach von YouTube herunterladen könnte? Die meisten User werden diese Frage sicherlich mit Ja beantworten – doch aufgrund der Urheberrechtsbestimmungen bietet YouTube diese Möglichkeit bekanntlich gar nicht erst an. Dafür gibt es jedoch externe Tools, mit denen es sehr wohl möglich ist, sämtliche Inhalte (egal, ob es sich nun um ein komplettes Video oder nur um die Audiospur handelt) ohne weiteres herunterzuladen. Aber wie funktioniert das eigentlich genau? Und noch viel wichtiger: Ist das legal?

Wie funktioniert der Download von YouTube?

Um Inhalte von Googles Videoplattform herunterladen zu können, bedarf es wie gesagt eines externen Tools, wie beispielsweise dem YouTube Converter. Dabei handelt es sich um eine Internetseite, über die man in nur wenigen Schritten alle gewünschten Videos und Musikclips auf den eigenen Rechner downloaden kann. Dazu muss man nur die URL aus der Adresszeile des Browsers kopieren (entweder indem man sie auswählt und dann per Rechtslick auf „Kopieren“ klickt oder mit dem Tastenkürzel Strg + C) und dann per Rechtsklick und „Einfügen“ beziehungsweise mit Strg + V in die dafür vorgesehene Box auf der Startseite des Converters einfügen. Danach klickt man ganz einfach auf den Button mit der Aufschrift „Download“, um auf die nächste Seite weitergeleitet zu werden. Dort angekommen kann man dann das gewünschte Format auswählen, auf „Download starten“ klicken und schon beginnt der YouTube Converter mit der Umwandlung des Videos. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, kann man die finale Datei in den zuvor ausgewählten Download-Ordner auf den eigenen Computer herunterladen.

Welche Dateiformate werden von dem YouTube Converter unterstützt?

Das Tool bietet praktischerweise die Möglichkeit, dass man sich die Video- beziehungsweise die Audiodateien in verschiedenen Formaten herunterladen kann. Auf der Startseite des Anbieters ist zwar zu lesen, dass man die gewünschten Inhalte am besten in ihrem Ursprungsformat downloaden sollte, da sich so das qualitativ beste Ergebnis erzielen lässt – doch da die Dateien dann zum Teil sehr viel Speicherplatz auf der Festplatte benötigen würden, bietet der YouTube Converter hier diverse Alternativen. Zur Auswahl stehen die nun folgenden Dateiformate, die wir zur besseren Übersicht hier aufgelistet haben:

Videoformate:

  • mp4
  • mkv
  • avi
  • flv
  • webm
  • ogg

Audioformate:

  • mp3
  • wav
  • aac
  • opus
  • m4a
  • ogg

Und wie sieht es denn nun eigentlich mit der rechtlichen Lage aus?

Da YouTube den Download sämtlicher Inhalte untersagt, stellt sich verständlicherweise die Frage, ob die Verwendung eines Tools wie des YouTube Converters überhaupt erlaubt ist. Und wenn man die zahlreichen Probleme mit verletzten Urheberrechten bedenkt, worüber unter anderem auch die Rheinische Post vor kurzem berichtet hat, ist eine gesunde Zurückhaltung nur mehr als verständlich. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass man sich hier in einer sogenannten rechtlichen Grauzone bewegt. Laut dem Anbieter macht man sich nämlich nicht strafbar, wenn man Videos oder Musiksongs von YouTube herunterlädt – solange man dafür eine ausdrückliche Zustimmung des ursprünglichen Rechteinhabers einholt. Allerdings funktioniert der Download natürlich auch ohne diese Zustimmung, was die Sache dementsprechend etwas komplizierter macht.
Denn bei dem Herunterladen der Inhalte ohne die Zusage des Rechteinhabers greift das sogenannte Recht auf eine Privatkopie. Diese darf zwar grundsätzlich auf dem eigenen Computer gespeichert, jedoch unter keinen Umständen Dritten zugänglich gemacht werden (zum Beispiel über ein Torrent- oder Cloud-System). Darüber hinaus lässt sich die Urheberrechtsproblematik auch umgehen, wenn man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von YouTube nicht akzeptiert. Und dafür reicht es bereits aus, wenn man sich schlicht und einfach nicht mit dem eigenen Google-Konto einloggt, bevor man nach den gewünschten Inhalten sucht. Abschließend lässt sich also sagen, dass die Verwendung des YouTube Converters grundsätzlich legal und sicher ist. Ob und inwieweit man das Tool schlussendlich tatsächlich nutzt, bleibt aber natürlich jedem Nutzer selbst überlassen.

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar zu Memo Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert