Manchmal können Amazon-Rechnungen echt verwirrend sein. Da man bei der Buchhaltung genau aufpassen muss, von wo der Verkäufer stammt, welche Umsatzsteuernummer (USt.–Nr.) vom Verkäufer oder Amazon angegeben ist. Manchmal sind auch von Amazon USt.-Nr. aus dem europäischen Ausland angegeben, sodass es steuerlich als Reverse Charge zu behandeln ist.
Situation: Betreffende Amazon-Rechnung
Wir nutzen Amazon Business Prime und sind ein kleines selbstständiges, umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, das seine Buchhaltung selbst macht, z.B. auch die Buchhaltung für Amazon-PartnerNet-Erlöse. Im neuerlichen Fall haben wir für einen Kauf über Amazon-Business eine Rechnung von Amazon erhalten, die eine bisher nicht dagewesene Position enthielt:
Finanziert von Amazon

Problematik
In den meisten Buchhaltungsprogrammen für KMU’s gibt es Automatikkonten, die die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer automatisch berechnen. Und als Unternehmen, das nur eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) machen muss, gibt man einfach den Zahlbetrag mit entsprechender Kontierung in die Buchhaltungssoftware ein und das Programm berechnet automatisch die entstehende Vorsteuer.
Wie man im obigen Bild sieht, erhält man aber bei Verwendung des Zahlbetrags durch den Abzug des Amazon-Finanzierungspostens einen geringeren Vorsteuerbetrag als auf der Rechnung für den Gesamtbetrag ausgewiesen. Die Differenz beträgt in dem Beispiel 34 Cent.
Würde man jetzt aber den vollen Betrag buchen mit Vorsteuer und den Finanzierungsposten separat ohne Vorsteuer, hätte man 34 Cent mehr Vorsteuerabzug. Also 34 Cent weniger, die an Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen sind. Gut für den Unternehmer! Schlecht fürs Finanzamt! 34 Cent scheinen jetzt erstmal mal nicht so wild zu sein, aber was würde ein Finanzbeamter dazu sagen, wenn es sich übers Jahr auf mehrere hundert Euro zusammen läppert?
Umgang in der Buchhaltung
Aber zu verschenken hat niemand etwas. Deswegen haben wir uns streng daran gehalten, was auf der Rechnung ausgewiesen ist, dass es zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels auch so gut wie keine Hinweise zu diesem Thema aus anderen Quellen gab. Demnach ist die hier genannte Vorgehensweise keine fundierte Information, sondern basiert auf eigener Analyse und Einschätzung anhand der Rechnung und deren Wortlaute.
Deswegen teilen wir die Buchung in zwei Buchungsposten auf
1. Buchung
In der ersten Buchung buchen wir den vollen Rechnungsbetrag, also im Beispiel die 114,88 EUR (brutto) mit 19% Vorsteuer auf ein passendes Sachkonto, wie z.B. im SKR03 auf 4930 für Bürobedarf. Machen also den vollen Vorsteuerbetrag von 18,34 EUR geltend, so wie auf der Rechnung ausgewiesen. Schließlich trifft die Rechnung keine anderen Aussagen zur Vorsteuer/Umsatzsteuer in Bezug auf den „Finanzierungsposten“ von Amazon.

2. Buchung
Die Position „Finanziert von Amazon“ bringen wir dann wieder zum Abzug, jedoch ohne Umsatz-/Vorsteuer, sodass die Salden auf den Geldkonten sowie der Gewinn/Verlust wieder stimmen. Wir bringen es als eine Art Guthaben, Rückzahlung, Zinserlös ohne Umsatz-/Vorsteuer in die Buchhaltung ein.
Wie man das genau in der Buchhaltungssoftware abbildet, hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. der konkreten Buchhaltungssoftware und ob man bilanzieren muss oder eine einfach EÜR macht.

In unserem konkreten Beispiel habe ich es als Buchungsart „Rückzahlung Ausgabe“ deklariert und auf dasselbe Sach- und Geldkonto gebucht, mit dem einzigen Unterschied, dass als Steuersatz „keine Vorsteuer“ ausgewählt wurde.
Resümee und Erläuterung
Man freut sich natürlich, wenn man beim Shoppen Rabatte oder irgendwelche Vergünstigungen bekommt. Doch für die Buchhaltung verhält es sich ähnlich, wie beim PayPal Cashback. Meistens handelt es sich um wenige Cent- oder einstellige Euro-Beträge. Lässt man die Buchhaltung von einem Steuerberater machen, ist der CashBack oder die Finanzierung sofort wieder aufgefressen oder man macht noch Verlust dabei, weil der Steuerberater jede Buchung berechnet, was teurer ist als das, was man finanziert bekommen hat.
In diesem Fall habe ich für unsere EÜR einen praktikablen Ansatz gewählt, der mit den Angabe auf der Rechnung übereinstimmt. Denn man muss die Rechnung so interpretieren, dass der Verkäufer die volle Umsatzsteuer, im Beispiel 18,34 EUR, vereinnahmt und somit auch ans Finanzamt abführen muss. Somit können wir als Unternehmer diese auch als Vorsteuer geltend machen. Der Posten „Finanziert von Amazon“ ist so zu interpretieren, dass es sich nicht um einen Rabatt vom Verkäufer handelt, sondern vielmehr um eine Geldleistung oder Finanzierungsleistung von Amazon an uns als Unternehmer und diese unterliegt keiner USt., da es ansonsten hätte auch entsprechend ausgewiesen werden müssen auf der Rechnung.
