Internet und Telefon gehören fest zum Alltag dazu. Ob man Musik oder Filme streamt, Termine vereinbart oder einfach nur kurz bei der Familie anruft, man braucht einen Telefon- und Internetanschluss. Wenn man mit seinem Telefon- und Internetanbieter nicht mehr glücklich ist oder den Anschluss einfach nicht mehr braucht, muss man den Vertrag kündigen. Dabei muss man jedoch einiges beachten.
Bei der Kündigung muss man bestimmte Pflichten und Fristen beachten. In manchen Fällen hat der Kunde sogar ein Sonderkündigungsrecht. Ebenso kann es bei einem Wechsel sinnvoll sein, den Vertrag nicht selbst zu kündigen. Damit bei der Kündigung alles reibungslos klappt, muss man wachsam sein.
In diesem Artikel erklären wir alles, was es bei der Kündigung von Telefon und Internet zu beachten gibt. So kann man sicher sein, dass man unnötige Komplikationen vermeidet.
Das muss man über die Kündigung wissen
Wenn man einen Telefon- und Internetvertrag kündigen möchte, muss man auf die Kündigungsfrist achten. Wenn man diese verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch. Wie genau die Laufzeit, Fristen und sonstige Bedingungen lauten, kann man in den Vertragsdokumenten nachschauen. Wenn die gedruckte Version nicht auffindbar ist, gibt es oft auch eine digitale Kopie im Kundenportal der Anbieter-Webseite. Im Notfall kann man diese Informationen auch per Telefon beim Kundenservice erfragen. Mit diesen Informationen kann man einfach Internet & Telefon kündigen.
Es gibt gute Gründe, Internet und Telefon zu kündigen. Vielleicht zieht man mit einer Person zusammen, die bereits einen Vertrag hat, oder man will zukünftig alle Aktivitäten über den Mobilfunkanbieter nutzen. Falls man aber zu einem anderen Anbieter wechselt, ist es unter Umständen besser, den Vertrag nicht selbst zu kündigen.
Stattdessen kann das der neue Anbieter stellvertretend erledigen. Telefon- und Internetanbieter arbeiten nämlich bei solchen Prozessen zusammen, damit der Übergang fließend stattfinden kann. Wer den Vertrag selbst kündigt, kann diese Kommunikation stören. Eine mögliche Folge der Kündigung ist, dass die Aktivierung des neuen Anschlusses verzögert wird.
Kündigungsfristen beachten
Seit Dezember 2021 gibt es gute Nachrichten für Menschen, die ihren Telefon- und Internetanschluss kündigen wollen. Die Kündigungsfrist wurde per Gesetz auf einen Monat reduziert. Das gilt nicht nur für neue, sondern auch für vorher abgeschlossene Verträge.
Selbst wenn man die Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag nicht mehr wie früher um ein ganzes Jahr, sondern ebenfalls nur um einen Monat. So ist man nach Ende der Mindestlaufzeit nicht mehr langfristig an seinen Anbieter gebunden und kann zeitnah wechseln, wenn man möchte.
Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
In bestimmten Fällen haben Kunden das Recht, ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht kann aber nur unter gewissen Umständen geltend gemacht werden. Dazu gehört eine Änderung der Geschäftsbedingungen, die der Kunde ablehnen und dadurch den Vertrag kündigen kann.
Ebenso kann der Vertrag gekündigt werden, wenn der Anbieter seinen Teil der Abmachung nicht erfüllt und auch auf Forderung des Kunden nicht nachbessert. Das gilt auch nach einem Umzug, wenn der Anbieter an der neuen Adresse nicht die vereinbarte Leistung liefern kann.
Besserer Tarif dank Kündigung?
Viele Kunden nutzen die Kündigung als strategisches Mittel, um einen besseren Tarif vom selben Anbieter zu erhalten. Wenn man seinen Vertrag kündigt, wird man im Normalfall wenig später vom Kundenservice kontaktiert. Dieser bietet einem dann bessere Konditionen an, wenn man die Kündigung zurückzieht. So kann man als Kunde Angebote und Tarife erhalten, die sonst nur Neukunden vorbehalten sind.
Fazit
Telefon und Internet sind aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken. Aus verschiedenen Gründen kann es nötig werden, dass man den Vertrag mit seinem Internet- und Telefonanbieter kündigen muss. Der Anlass kann ein Umzug, ein Anbieterwechsel oder der Umstieg auf eine andere Technologie sein. Einige Leute nutzen die Kündigung nach der Mindestlaufzeit, um ein Rückholangebot mit besseren Konditionen zu erhalten.