Datenauskunft beim Rundfunkbeitrag (GEZ) nach der DSGVO

So fordert man seine Daten auf der GEZ an.

Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt es, eine Datenauskunft bei Unternehmen und Behörden anzufordern. Dazu gehört natürlich auch die GEZ, welche sich neuerdings Beitragsservice nennt.

Zur Überprüfung der gespeicherten Daten und einer eventuellen Korrektur kann bei der GEZ eine Datenauskunft erfolgen. Dies ist neben dem eigenen Interesse, auch im Interesse des Beitragsservice, welcher auf aktuelle Daten angewiesen ist.

Wie fordere ich die Datenauskunft bei der GEZ an?

Die Datenauskunft kann unter folgendem Link angefordert werden:

Anfrage zur Auskunft gespeicherter Daten

Für die Anforderung müssen ein paar Daten eingeben werden. Anschließend besteht die Auswahl zwischen einem Download per PDF oder als Brief-Form.

Sofern man sich für die Auskunft per Brief entscheidet, trudelt etwa 1-2 Wochen später die Auskunft im Briefkasten ein. Es sind einige Zettel, die eigentliche Auskunft ist auf einem Blatt. Hier finden sich die gespeicherten Daten und auch die Datenherkunft. In meinem Fall war es das Einwohnermeldeamt, welches die Daten an die GEZ übermittelt hat.

Welche Kosten entstehen der GEZ

Ganz billig ist die Datenauskunft für den Beitragsservice nicht. Neben den Druckkosten und den administrativen Aufwand für den Versand werden 1 Euro Porto bei der Deutschen Post fällig. Würde also jeder seine Daten regelmäßig abfragen, würde für die GEZ recht hohe Kosten entstehen.

Dennoch halten wir es für wichtig, eine Datenauskunft anzufordern, um die Korrektheit der Daten zu überprüfen. Wahlweise gibt es ja auch die Möglichkeit, dies als PDF zu tun.

Erneute Anforderung

Eine mehrfache Anforderung geht übrigens nicht, im Rahmen meines Tests, wollte ich noch den PDF-Versand testen, hier wurde aber die Anfrage verweigert. Hier werden wir mal prüfen, ab wann eine erneute Datenauskunft stattfinden kann. Parallel haben wir hierzu eine Anfrage gestellt.

Antwort der GEZ

Gestern kam ein Antwortschreiben der GEZ. Man bleibt etwas vage bzgl. der erneuten Anforderung der Datenschutzauskunft. Bei ausgiebigem Einsatz kann die Auskunft verweigert werden. Interessanterweise kam direkt ein Schreiben, eine E-Mail hätte auch genügt.

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