Was ist ein Hebeband?
Hebebänder zählen zu den Anschlagmitteln, wenn Lasten vertikal mittels eines Hebezeugs bewegt werden müssen. Bei Hebebänder handelt es sich um ein textiles Anschlagmittel im Gegensatz zu Anschlagketten mit Haken. Solche Hebebänder können für unterschiedlich schwere Lasten ausgelegt sein und bis zu 20t tragen. Aufgebaut sind die Hebebänder aus speziellen, besonders festen Kunststoffgarnen. Dazu zählen:
- PP – Polyprophylen
- PES – Polyester
- PA – Polyamid
Diese Garne werden in mehreren Lagen speziell verwebt, um die erforderliche Traglast zu erreichen. Die Enden des Hebebandes sind zu Schlaufen geformt, so dass das Einhängen/Anschlagen zum Beispiel an einem Kranhaken möglich ist.
Vorteile eines Hebebandes
Gegenüber metallischer Anschlagmittel bringen Hebebänder viele Vorteile mit:
- Aufgrund des textilen Materials schonen diese das Transportgut und vermeiden Beschädigungen am Transportgut.
- Ein Hebeband passt sich sehr gut der Materialform an und trägt damit auch unter Verwendung mehrere Hebegurte zu einer guten Lastverteilung bei.
- Hebebänder sind wesentlich leichter als andere Anschlagmittel und somit auch besser transportierbar und tragen somit dazu bei Überlastungen des Rückens zu vermeiden.
- Damit einher geht eine geringere Verletzungsgefahr des Anschlägers.
- Direktes Erkennen der maximal zulässigen Last anhand der Farbe des Hebegurts.
- Geringes Eigengewicht, leicht verstaubar, gute Abriebfestigkeit und lange Haltbarkeit bei richtiger Lagerung sind weitere vorteilhafte Eigenschaften.
Schädigungen von Hebebändern
Schädigungen von Hebebändern können bei nicht sachgerechter Anwendung auftreten und die Traglast des Hebegurtes extrem vermindern und zum Reißen führen. Das kann passieren, wenn die zulässigen Umgebungsbedingungen nicht beachtet werden und Hebebändern zum Beispiel extremen Witterungsbedingungen, hohen Temperaturen, säurehaltigen Atmosphären oder ähnlichem ausgesetzt werden. Eine Beschädigung durch scharfe Kanten oder Knoten in den Bändern kann ebenfalls auftreten und das Hebeband unbrauchbar machen. Zum Schutz von Hebebändern vor solchen äußeren Einflüssen und Beschädigungen gibt es spezielle Schutzschläuche zum Überziehen (secutex).
Farbcode für Belastung von Hebebändern
Wie bei den Vorteilen bereits erwähnt, lässt sich anhand der Farbe eines Hebebands sofort erkennen, welche zulässige Belastung dieses hat. Der Farbcode ist in der EN 1492-2 definiert. Prinzipiell gelten die Traglasten entsprechend dem nachfolgenden Bild. Dabei ist zu beachten, dass es sich hier um eine rein vertikale Traglast handelt.
Wird das Hebeband zum Beispiel um eine Rohrleitung als Schlaufe gelegt, dann vermindert sich die Traglast. Wird das Hebeband U-förmig (90°) um die zu tragende Last gelegt, erhöht sich die maximale Traglast etwas, auch wenn es dreieck-förmig in 45° umschlagen wird. Die genauen Werte sowie weitere Anschlagmöglichkeiten sind der EN 1492-2 zu entnehmen.
Normen und Richtlinien
Es gibt eine Reihe von Normen und Richtlinien, die es bei der Verwendung von Hebebändern zu berücksichtigen gilt.
- DIN 60005 – Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Einweg-Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
- DIN EN 1492-1 – Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 1: Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
- DIN EN 1492-2 – Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 2: Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
- DIN EN 1492-4 – Textile Anschlagmittel – Sicherheit – Teil 4: Anschlag-Faserseile für allgemeine Verwendung aus Natur- und Chemiefaserseilen
- DGUV Regeln 100-500 BGR500 – Betreiben von Arbeitsmitteln
Es ist zu beachten, dass die Normen regelmäßig von den entsprechenden Gremien angepasst, erweitert, zurückgezogen und ersetzt werden können. Es ist somit jeweils immer die aktuelle Fassung zu verwenden.
Prüfungen von Hebebändern
Die DGUV regelt in der BGR500 auch das Thema der wiederkehrenden Prüfungen von Hebebändern bzw. Anschlagmitteln allgemein. Zu finden im Kapitel 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ Punkt 3.15 „Prüfungen“.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung muss ein Arbeitgeber in Form einer Gefährdungsbeurteilung die Prüffristen und Prüfumfänge ermitteln. Darüber hinaus fordert aber die BGR500, dass vor der ersten Inbetriebnahme von Hebebändern diese von einem Sachkundigen geprüft sein müssen und alle festgestellten Mängel beseitigt sein müssen.
Ferner muss eine regelmäßige, wiederkehrende Prüfung durch einen Sachkundigen vom Unternehmer organisiert werden. Das Prüfintervall darf dabei nicht größer als 1 Jahr sein. Die Prüffristen können auch wesentlich kürzer ausfallen, wenn die Hebebänder besonders häufig verwendet werden oder extremen Bedingungen ausgesetzt sind.
Die BGR500 gibt auch konkret zu prüfende Punkte vor. Dazu zählen unter anderem (nicht vollständig):
- Bruch von Litzen
- Herausfallen von Fasermehl
- Mechanische Beschädigungen
- Brüche und Risse vom Garn und Fasergewebe
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Hebebändern. Ich suche nach einem geeigneten Anschlagmittel. Interessant, dass sich anhand der Farbe eines Hebebands sofort erkennen lässt, welche zulässige Belastung dieses hat.