Das Landgericht München findet Amazon Dash-Buttons aus den gleichen Gründen doof wie ich.
Die Dash-Buttons gibt es nun seit einigen Jahren. Den Sinn habe ich damals schon nicht so ganz verstanden. Ist das Waschmittel alle, drücke ich auf den Knopf und bekomme neues Waschmittel. Natürlich die gleiche Sorte und immer vom gleichen Hersteller. Neben Waschmittel gibt es auch Dash-Buttons für Bier (leider nur Heineken) und allen anderen Kram.
Doof fand ich schon immer, dass das Ding gleich bestellt, ohne das ich den genauen Preis weiß. Auch, dass man für jedes Produkt einen eigenen Dash Button braucht, finde ich nicht optimal. Ist die Batterie alle, dann ist das Ding nur noch Elektroschrott.
Findet auch das Landgericht München auch, zumindest was den Preis angeht. Dieser muss vor der Bestellung angezeigt werden und natürlich darf auch die „zahlungspflichtig bestellen“ Beschriftung nicht fehlen. Geklagt hat eine Verbraucherzentrale.
Wie gesagt bin ich ja der gleichen Meinung. Aber mal ehrlich, wer sich so ein Ding holt, sollte wissen oder sich schlau machen wie das funktioniert. Und wenn die erste Bierlieferung nur aus überteuerten Heineken besteht auch egal. Als Lehrgeld verbuchen, den Dash-Button wegwerfen und gut ist. Warum hier der Verbraucherschutz mich als dummen Verbraucher beschützen muss erschließt sich mir nicht. Ich kann selbst entscheiden, ob ich mir solchen Unfug ins Haus hole oder nicht.
Noch gibt es die Dash-Buttons auf Amazon. Wer den Kondome-Dash-Button noch ans Bett kleben möchte, sollte sich also beeilen.